Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Für die Geschäftsbeziehung zwischen „Lukas Zeeh – audio & film“ und den Auftraggebern gelten für alle Angebote und Leistungen von „Lukas Zeeh – audio & film“ ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Die Auftraggeber können diese AGB unter der Webadresse www.lukaszeeh.de jederzeit aufrufen und mit Hilfe ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf ihrem Rechner speichern.
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von Lukas Zeeh. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn “„Lukas Zeeh – audio & film” stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
„Lukas Zeeh – audio & film“ kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzende besondere Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. In einem solchen Fall wird „Lukas Zeeh – audio & film“ dem Auftraggeber die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn der Auftraggeber mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt, soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist. „Lukas Zeeh – audio & film“ wird den Auftraggeber auf das Widerspruchsrecht, die Bedeutung des Verhaltens des Auftraggebers und auf die hieraus resultierenden Rechtsfolgen in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen, soweit der Auftraggeber nicht Kaufmann i.S.. HGB ist.
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
Im Nachfolgenden wird „Lukas Zeeh – audio & film“ „Produzent“ genannt.
2. Leistungen
2.0.
Die Angebote vom Produzenten (Lukas Zeeh audio- & film) sind freibleibend und unverbindlich.
2.1.
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag mit kundenseitiger Unterschrift.
2.2.
Die Form der Auslieferung der erstellten Leistungen wird im Auftrag/Angebot festgehalten. Digitale Produkte werden grundsätzlich online ausgeliefert. Als Regelfall wird eine Lieferung mittels E-Mail, wetransfer.com, FTP oder mittels Zusendens von Zugangsdaten angesehen. In Ausnahmefällen wird mittels Datenträger und einer postalischen oder persönlichen Auslieferung gearbeitet.
2.2.1.
Digitale Produkte oder Dienstleistungen gelten spätestens mit Erhalt des Kunden als ausgeliefert.
2.3.
Der Produzent behält sich vor, die zu erbringenden Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
2.4.
Der Auftraggeber unterliegt einer Mitwirkungspflicht bei der Entstehung der zu erbringenden Leistungen, insbesondere bei der zur Verfügungsstellung von Daten, Informationen und anderer nötiger Materialien.
2.4.1.
Darüber hinaus ist der Kunde innerhalb, einer im Vorfeld kommunizierten First, von zwei Wochen nach Auslieferung der Leistung (z.B. mit Status: „Auslieferung online mit Zugangsdaten“) dazu verpflichtet alle ihm auffallenden Mängel (Funktionskorrekturen, Designkorrekturen, Inhaltskorrekturen) über den im Vorfeld kommunizierten Kanal (wenn nicht anders vereinbart per E-Mail) schriftlich, verständlich und vollständig (Datum, Fehlerort, Beschreibung, Screenshot) anzugeben. Siehe hierzu ebenfalls 5.5. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als abgeschlossen. Korrekturwünsche, die zu einem späteren Zeitpunkt an den Produzenten kommuniziert werden, sind als Mehraufwand anzusehen. Siehe hierzu ebenfalls 5.5.1.
2.5.
Falls nichts anderes im Auftrag oder Vertrag vereinbart, gelten für alle Dienstleistungen oder Teildienstleistungen maximal zwei Korrekturstufen / Korrekturschleifen. Zu Korrekturschleifen zählen kleine Designanpassungen und Änderungen, der Umfang jeder Korrekturschleife ist zeitlich begrenzt. Jede Korrekturschleife definiert sich aus einer einzelnen E-Mail oder einem einzelnen Text-Dokument mit Korrekturwünschen. Der Erhalt einer Schleife durch den Produzenten gilt als durch den Kunden eingereicht. Dem Kunden stehen für das Einreichen von Korrekturen je Schleife bis zu 2 Wochen zur Verfügung, maximal jedoch bis zu 60 Tage für alle Korrekturschleifen in Summe, beginnend mit der Auslieferung des Produkts an den Kunden.
2.5.1.
Übersteigt der Umfang eines Korrekturwunsches den einer gewöhnlichen Korrekturschleife (z.B. durch Änderungen am ursprünglichen Konzept), oder wird die Höchstzahl der in 4.5. definierten Korrekturschleifen oder der dafür zulässige Zeitraum überschritten, wird dies dem Auftraggeber auf Stundenbasis gesondert in Rechnung gestellt.
3. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
3.1.
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
3.2.
Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
3.3.
Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
4. Nutzungsrechte
4.1.
Der Produzent kann dem Auftraggeber das Recht einräumen, das Werk auf einzelne Nutzungsarten oder auf alle Nutzungsarten zu nutzen.
4.1.1.
Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
4.1.2.
Beim ausschließlichen Nutzungsrecht kann der Berechtigte das Werk unter Ausschluss von anderen Personen nutzen.
4.2.
Der Produzent kann das Nutzungsrecht räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränken.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1.
Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und in sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Credits den Filmausschnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.
5.2.
Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
5.3.
Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte ein Punkt des Produktionsvertrages den Herstellungs- und Lieferbedingungen widersprechen, so geht der Produktionsvertrag vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
5.4.
Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.
5.5.
Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Produzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich deutsches Recht anzuwenden
5.6.
Den AGB des Vertragspartners wird widersprochen.
5.7.
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform; E-Mail ist der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls strikt der Schriftform.
5.8.
Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbestimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Vertragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.
6. Haftung
6.1.
Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist.
6.2.
Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.
6.3.
Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produzent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
6.4.
Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.
7. Datenschutz
7.1.
Personenbezogene Daten von Kunden werden zwecks Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung vom Produzenten sowie seiner Buchungsfirma bearbeitet und 10 Jahre gespeichert. Ein Einsichts- und Korrekturrecht steht dem Kunden gesetzesmäßig zu.